Umfang und Gültigkeit
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der Gesellschaft ridodesign.com (nachfolgend als «Ridodesign» bezeichnet) gelten automatisch bei jedem Auftrag, der durch Ridodesign entgegengenommen wird. Aufträge und Vereinbarungen verpflichten Ridodesign nur zu denen im Dienstleistungsvertrag festgelegten Leistungen. Nachträglich hinzutretende Leistungen werden zusätzlich verrechnet.
Auftragsausführung
Grundlage für die Auftragsausführung ist der Entwicklungsvertrag Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen. Bis Entwicklungsbeginn sind Ridodesign sämtliche Informationen, Inhalte und Unterlagen, welche für die Entwicklung benötigt werden, zur Verfügung zu stellen. Werden Unterlagen erst später geliefert, steht es Ridodesign frei, den Endtermin angemessen neu anzusetzen.
Grundlage für die Auftragsausführung
Grundlage für die Auftragsausführung ist der Entwicklungsvertrag Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen. Bis Entwicklungsbeginn sind Ridodesign sämtliche Informationen, Inhalte und Unterlagen, welche für die Entwicklung benötigt werden, zur Verfügung zu stellen. Werden Unterlagen erst später geliefert, steht es Ridodesign frei, den Endtermin angemessen neu anzusetzen.
Säumnis des Auftraggebers / Leistungen des Kunden
Stellt der Auftraggeber der Gesellschaft Rido Design Daten, Inhalte, Testergebnisse, Änderungswünsche oder andere für die Weiterführung des Auftrages notwendige Informationen nicht rechtzeitig zur Verfügung, fordert Rido Design den Auf- traggeber auf, das fehlende Material bzw. die fehlenden In- formationen innert einer angemessenen Frist zur Verfügung zu stellen. Nach dreimaliger erfolgloser Erinnerung gilt das bisherige Arbeitsergebnis als genehmigt.
Abnahmeprüfung
Die fertig ausgeführten Aufträge bedürfen nach Auslieferung einer Abnahmeprüfung durch den Auftraggeber. Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen vom Entwicklungsvertrag, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt schriftlich zu melden. Ridodesign ist um die Mängelbehebung bemüht.
Liegen schriftlich gemeldete Mängel vor, so ist nach Mängelbehebung eine erneute Abnahme innerhalb von drei Ar- beitstagen erforderlich. Erfolgt keine Meldung innerhalb der oben angegebenen Fristen, so gilt das Arbeitsresultat als abgenommen.
Eine allenfalls gewünschte Verlängerung der Annahmefrist ist nur nach Vereinbarung mit Ridodesign wirksam.
Änderungen / Leistungen von Arbeiten
1. Angaben zu Werbeaktivitäten und Budget
Für alle Leistungen der Agentur die keinen Fix Preis haben wird das Honorar im Rahmen von vom
Kunden genehmigten Kostenvoranschlägen vereinbart. Als Kalkulationsgrundlage gelten die zum
Zeitpunkt der Leistung aktuellen Vergütungssätze der Agenturpreisliste; in der Regel werden
diese Leistungen nach Stundenaufwand berechnet a 120 CHF. Für genehmigte
Kostenvoranschläge gilt eine Abweichung von +/- 10 Prozent als von der Genehmigung umfasst.
2. Reisekosten
Sofern die Agentur Leistungen im Einvernehmen mit dem Kunden außerhalb ihres Sitzes erbringt
( Beispiel zur Überwachung von Film-, Funk- und Fernseharbeiten, Drucküberwachung und
Druckabnahmen, Fahrten zum Kunden) hat sie über die vereinbarte Vergütung hinaus Anspruch
auf Erstattung der Reisekosten (Bahnfahrten der 2ten Klasse, Flüge der Economy-Klasse oder
Fahrten per Pkw mit 0,95 CHF/km netto) inklusive aller erforderlichen Auslagen, Aufwendungen
und Spesen. Reisezeiten werden nach tatsächlichem Aufwand zum Stunden- bzw. Tagessatz
abgerechnet.
Zusatzkosten
Aufgrund zusätzlicher Leistungen anfallende Zusatzkosten sowie Kosten von Dritten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Änderungen
- 1. Nachträgliche Änderungen der beauftragten Leistungen (Change Request) durch den Kunden sind der
Agentur möglichst frühzeitig und hinreichend konkret mitzuteilen und benötigen zu deren Wirksamkeit
einer ausdrücklichen Bestätigung durch die Agentur.
- 2. Ist bei Vorliegen einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung die ursprünglich
beauftragte Leistung nicht oder nur noch teilweise durchführbar, ist die Agentur berechtigt, die weitere
Leistungserbringung einzustellen. Die Agentur wird dies dem Kunden mitteilen. Widerspricht der Kunde
der Leistungseinstellung, so setzt die Agentur die ursprüngliche Leistungserbringung fort.
- 3. Sofern der Agentur durch den Change Request Mehrkosten entstehen, wird die Agentur den Kunden
hierauf hinweisen. Die Agentur ist berechtigt, die Mehrleistungen dem Kunden in Rechnung zu stellen.
- 4. Die Versendung von Mitteilungen an Rido Design per E-Mail oder Whatsapp „0715206556 oder an
0786410145“ genügt der Schriftform nur dann, wenn dies in diesen Nutzungsbedingungen ausdrücklich
vorgesehen ist oder sich Rido Design damit zuvor ausdrücklich einverstanden erklärt hat. Auch
erweiterte Leistungen werden per Mail / Whatsapp akzeptiert sobald der Kunde einverstanden ist.
Einhaltung der Liefertermine und Verzögerungen
Ridodesign ist bestrebt, die vereinbarten Termine einzuhalten. Begründete Verzögerungen werden dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt.
Voraussetzung für die Termineinhaltung
Voraussetzung für die Termineinhaltung ist, dass der Auftraggeber zu den von Ridodesign angegebenen Terminen alle notwendigen Unterlagen vollständig zur Verfügung stellt (vgl. Punkt 3. – Grundlage für die Auftragsausführung). Lie- ferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, gehen zu Lasten des
Leistungen des Kunden
1. Angaben zu Werbeaktivitäten und Budget
1.1 Der Kunde wird der Agentur den voraussichtlichen Geschäftsumfang im Hinblick auf die
geplanten Werbeaktivitäten und das zur Verfügung stehende Budget mitteilen. Der Kunde
wird der Agentur nicht unwesentliche Änderungen dieser mitgeteilten Planungen jeweils
unverzüglich mitteilen. Die Angaben des Werbebudgets müssen nachvollziehbar und ggf.
anhand von entsprechenden Belegen nachprüfbar dargelegt werden.
1.2 Der Kunde wird der Agentur alle für deren Arbeit erforderlichen oder dienlichen Daten und
Informationen über Marketingziele, Märkte und Produkte unaufgefordert zur Verfügung
stellen. Die Agentur verpflichtet sich zur streng vertraulichen Behandlung solcher nach 1.1.
und 1.2 übermittelten Daten und Informationen
2. Unterstützungspflicht /Genehmigungen
Der Kunde wird die Agentur bei Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistung in
angemessenem Umfang unterstützen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige
Zurverfügungstellung von Informationen und Datenmaterial, soweit die Mitwirkungsleistungen
des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird Genehmigungen so rechtzeitig erteilen, dass der
Arbeitsablauf der Agentur und damit die Realisierung der Werbemaßnahme nicht
beeinträchtigt wird. Kann die Agentur die Leistungen wegen fehlender und unzureichender
Mitwirkungsleistungen oder Beistellungen nicht oder nur mit Mehraufwendungen erbringen, ist
sie berechtigt, hierdurch notwendige Mehraufwendungen gegenüber dem Kunden geltend zu
machen.
3. Verantwortlichkeit für Inhalte des Kunden
Sofern der Kunde der Agentur Materialien und/oder Inhalte (z.B. Markenlogos, Werbetexte,
Produkte) überlässt, sichert er zu, dass diese frei von Rechten Dritter sind und deren Nutzung
bzw. Veröffentlichung nicht in irgendeiner Form gegen geltendes Recht verstößt. Zu den
überlassenen Inhalten gehören auch solche Inhalte und deren Quellen, die der Kunde der
Agentur im Hinblick auf die Durchführung der beauftragten Leistungen empfiehlt oder
vorschlägt. Sollte die Agentur aufgrund solcher vom Kunden stammenden Inhalte von Dritten
in Anspruch genommen werden, stellt der Kunde die Agentur von diesen Ansprüchen
(inklusive der notwendigen Rechtsverfolgungskosten) auf erstes Anfordern frei.
Teillieferung und Teilrechnung
Bei Projekten, für die ein Entgelt von mehr als 1000.- vereinbart wurde, ist Rido Design berechtigt, das Projekt aufzuteilen und Teillieferungen durchzuführen und Teilrechnungen zu stellen.
Ratenzahlung ist bei Rido Design per Absprache möglich. Es wird ein Zuschlag von 25.- SFR pro Ratte verrechnet.
Anzahlungen
Ridodesign kann Anzahlungen verlangen. Werden allfällige Anzahlungen nicht rechtzeitig bzw. nicht bis zum Zeitpunkt der Auslieferung getätigt, kann Ridodesign die Lieferung bis zur Begleichung der Anzahlung zurückbehalten oder die Entwicklung entsprechend unterbrechen.
Rechnungsstellung und Skonto
Rechnungen sind bis 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Es werden keine Skontoabzüge gewährt.
Zahlungsverzug, Mahnung und Gerichtsstand
RIDO DESIGN versendet alle Rechnungen & Mahnungen per E-Mail oder Whatsapp.
Auf Wunsch versendet Rido Design die Rechnung, Mahnungen auch per Brief mit einer Zusätzlichen Gebühr von Fr. 5.-
Zahlungserinnerung
Wird nach Ablauf der 14 Tage ab Rechnungsdatum der zu zahlende Betrag nicht beglichen, wird eine erste Zahlungserinnerung geschickt.
Mahnung
Wird nach Ablauf der 5 Tage nach einer Zahlungserinnerung der zu zahlende Betrag nicht beglichen, wird eine erste Mahnung gegen den Auftraggeber eingeleitet.
Mahnungen Zahlungen
1 Mahnung: Muss der Auftraggeber gemahnt werden, wird ihm eine Mahngebühr in Höhe von Fr. 20.- in Rechnung gestellt. Frist “10 Tage”
2 Mahnung: Wird die Rechnung nicht beglichen, wird eine weitere Mahnung eingeleitet sowie eine Mahngebühr in Höhe von Fr. 30.- Rechnung gestellt. Frist “10 Tage”
3 Mahnung: Sollte die offene Rechnung weiterhin unbeglichen bleiben, wird eine dritte Mahnung erhoben. Hierbei fallen eine Mahngebühr von CHF 40.– sowie Verzugszinsen in Höhe von 8% ab dem Rechnungsdatum auf den fälligen Betrag an. Zudem wird die Einleitung einer Betreibung angedroht. Die Frist zur Zahlung beträgt 10 Tage.
Betreibung: Wird die Rechnung auch dann nicht beglichen, wird die Betreibung eingeleitet.
Betreibungsverfahren gegen eine Schuldnerin resp. einen Schuldner werden die gesamten kosten ink. Mahnung + Fr. 380.- zusätzlich in Rechnung gestellt.
Verzugszinsen bei der Betreibung beträgt 20%
Rechtsöffnungsbegehren: Werden zusätzlich noch Fr. 280.- in Rechnung gestellt.
Streitigkeiten / Gerichtsstand
Streitigkeiten und Gerichtsstand ist das Kreisgericht Rheintal, Rabengasse 2a, 9450 Altstätten zuständig. Im
Weiteren gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts OR
Eigentum, Urheberrecht und Nutzung
Das Eigentum am Produkt oder Arbeitsresultat verbleibt bis zur vollständigen Vertragserfüllung seitens des Auftragge- bers vollständig bei Ridodesign.
Referenz und Hinweis
Ridodesign ist berechtigt, Arbeitsresultate als Referenz anzuführen, sowie Vermerke bzw. Links auf
www.ridodesign.com auf dem Produkt bzw. Arbeitsresultat anzubringen.
Subunternehmer und - Auftraggeber
Ridodesign ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten gegenüber dem Kunden Subunternehmer oder Unterauftragnehmer beizuziehen. Dabei wird vermutet, dass die Beiziehung von Subunternehmern- und/oder Unterauftragnehmer im Interesse des Kunden liegt.
Software
Die Qualität der von Drittherstellern produzierten Software kann Ridodesign nicht beeinflussen. Jegliche Haftung für durch Dritte hergestellte Software wird deshalb wegbedungen. Ridodesign gibt dem Kunden niemals eine Zusicherung, dass die Software mit der neuen oder bestehenden Hardware des Kunden kompatibel ist. Ridodesign treten allfällige ihnen gegenüber dem Dritthersteller oder Dritthändler zustehende Gewährleistungsrechte dem Kunden ab.
Vorzeitige Vertragsauflösung
Aus wichtigem Grund können Dauerschuldverhältnisse und Einmalschuldverhältnisse mit sofortiger Wirkung ohne Beachtung einer Frist aufgelöst werden. Ein wichtiger Grund, welche zur sofortigen Vertragsauflösung berechtigt, liegt insbesondere vor:
- a) Wenn der Vertrag ohne Verschulden der kündenden Vertragspartei nicht oder nur unter erheblichem Mehraufwand erfüllt werden könnte.
- b) Wenn der Vertrag aufgrund des Verhaltens eines Drittunternehmens nicht oder nicht zu den im Wesentlichen vereinbarten Konditionen erfüllt werden
- c) Wenn sich die andere Partei seit mindestens 15 Tagen mit der Bezahlung einer Schuld in Verzug
- d) Wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten verletzt hat oder sich in Gläubigerverzug befindet und die durch Ridodesign angesetzte dreitätige Nachfrist unbenützt verstrichen
- e) Wenn die andere Vertragspartei durch oder mittels des Vertragsgegenstands Immaterialgüter- oder Persönlichkeitsrechte Dritter
- f) Wenn der Vertragsgegenstand unlauterem oder sonstigem widerrechtlichem Verhalten des Kunden
- g) Jede (andere) schwere Verletzung vertraglicher Pflichten durch die andere Vertragspartei.
Rechnung wegen Vertragsauflösung
Nach Vertragsauflösung ist Rido Design berechtigt dem Kunden die bezahlten Leistungen von
Dritten wie z.B Hosting in Rechnung zustellen:
- 1.1 Leistungen von Tag 1 – 3 Wird mit der Gesamtrechnung a 40% in Rechnung gestellt.
- 1.2 Leistungen von Tag 4 – 8 Wird mit der Gesamtrechnung a 75% in Rechnung gestellt.
- 1.3 Leistungen von Tag 9 – 14 Wird mit der Gesamtrechnung a 85% in Rechnung gestellt.
- 1.4 Leistungen ab Tag 15 Wird mit der Gesamtrechnung a 100% in Rechnung gestellt.
Vertragsdauer
Die Vertragsdauer von Dauerschuldverhältnissen richtet sich nach der Einzelvereinbarung. Mangels anderer Abrede können alle unbefristeten Dauerschuldverhältnisse unter Beachtung einer dreimonatigen Kündigungsfrist aufgelöst werden.
Rechtmässige Verwendung
Der Kunde verpflichtet sich dazu, die Produkte nur rechtmässig zu verwenden, insbes. keine Immaterialgüter- oder Persönlichkeitsrechte Dritter zu verletzen und keine unlautere Massenwerbung zu versenden. Bei unrechtmässiger Verwendung von durch Ridodesign hergestellten Produkten durch den Kunden sind Erstere zur sofortigen Vertragsauflösung gegen volle Entschädigung berechtigt.
Datenschutz
Gemäß unserer Datenschutzrichtlinie löschen wir alle Kundendaten, einschließlich Rechnungen und Quittungen, die älter als zwei Jahre sind. Diese Maßnahme dient dem Schutz Ihrer persönlichen Informationen und der Einhaltung rechtlicher Vorgaben.
Es ist wichtig zu beachten, dass wir nur die Kundendaten löschen, deren Kundenstatus bei Rido Design seit zwei Jahren erloschen ist. Dies bedeutet, dass wir weiterhin Kundendaten aufbewahren, solange Sie aktiver Kunde bei uns sind.
Wir legen großen Wert auf den Schutz Ihrer Privatsphäre und bemühen uns stets, Ihre Daten sicher und vertraulich zu behandeln. Sollten Sie Fragen zu unserer Datenschutzpraxis haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Alle Vertragsparteien halten sich bei der Bearbeitung und Aufbewahrung sämtlicher Daten der anderen Vertragsparteien an die Bestimmungen des Datenschutzrechts.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihr Vertrauen in Rido Design.
Agentur-Honorar
Angaben zu Werbeaktivitäten und Budget
Für die Leistungen im Rahmen des Abschnitts Punkt 6 berechnet die Agentur ein Honorar auf der
Basis des von der Agentur betreuten Netto-Marketing- und Kommunikationsbudgets (nachfolgend
kurz „Werbebudget“ genannt), und zwar abnehmend gestaffelt nach der Höhe des Werbebudgets
wie folgt:
Betreutes Budget-Honorar in Prozent des Budgets
bis 1000 CHF 0 Prozent | ABO wird benötigt
von 1000 bis X CHF 10% Prozent | ABO wird benötigt
Die feste Mindestvergütung der Agentur wird schriftlich festgelegt in CHF.
Dieser Teil der Vergütung wird in 3 gleichen monatlichen Teilbeträgen gezahlt, und zwar jeweils
am ersten eines jeden Monats. Die Höhe der Mindestvergütung wird jeweils bei Bekanntgabe des
Werbebudgets nach Punkt 8 1.1 von beiden Parteien überprüft und gegebenenfalls angemessen erhöht
oder ermäßigt.
Online Marketing Packet (Basic, light, Pro, King)
1. Setup
Das Packet umfasst einen Analytics Setup, Monatliches Reporting, Konkurrenzanalyse,
Keyword Recherche, Alle nötigen Lizenzen. Nicht inklusive ist ein Google Ads & Facebook
Business Konto „Facebook Business Konto muss vorhanden sein“.
2. Kunde zugriff
Rido Design installiert keine Dashboards für Kunden.
Das All in One Marketing Packet ist nur für Rido Design bestimmt. Einen direkten Zugriff zu
öffentlichen Daten wie z.B Google Analytics, Facebook Business, Google Ads ect. Kann auf
wunsch installiert werden & nach aufwand in Rechnung gestellt werden. Siehe Punkt 6, 1.
3. Marketing Kanal / Kampagnen
Die Anzahl Kanäle & welche Kanäle aktiviert werden wird von Rido Design bestimmt. Wir
suchen & Analysieren die besten Chancen für den Kunden. Die Anzahl Kampagnen werden je
nach ABO Packet angepasst.
4. Service Levels
4.1 Reporting = monatlich
4.2 Review Planung = monatlich
4.3 Statusupdate per Call/Videokonferenz = monatlich
5. SEO
Die Suchmaschinenoptimierung „SEO* wird je nach Packet auf X Seiten erstellt & gearbeitet.
Bei Mehrsprachigen Seiten wird nur auf der Deutsche Sprache gearbeitet. Mehrsprachige
Seiten können auf Wunsch dazugebucht werden. Bei groben Fehlern der Seite wird der Kunde
informiert & eine Offerte geschickt für die Reparatur, falls der Kunde die Fehler nicht reparieren
will und wir die Arbeit nicht fortfahren können ist Rido Design berechtigt die Leistung der SEO
einzustellen „die kosten werden nicht reduziert“.
6. Fremdeinwirkung
Sofern die Seite nicht von Rido Design erstellt worden ist übernimmt Rido Design keine
Haftung für Fehler oder Änderungen an der Seite.
7. Platzierung
Rido Design ist bestrebt für eine optimale Platzierung. Wir analysieren & arbeiten an div.
Keywords für das optimale Ziel aber wir garantieren keine TOP 10 Platzierungen für alle
Keywords oder Seiten.
Vertragsdauer “Online Marketing”
Der Vertrag tritt “im Vertrag eingetragenes Datum” in Kraft.
1. Die Parteien beabsichtigen, das Vertragsverhältnis nicht zu kündigen. Die Laufzeit
beträgt 3 Monate. Der Vertrag kann während dieser Zeit nicht gekündet werden .
2. Verträge von 12 Monaten werden mit 10% Rabatt Belohnt „Nur auf das ABO Packet (ohne Extras & Zusatzleistungen)“.
Er wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit einer Frist von 6 Monaten zum
Monatsende gekündigt werden, erstmals am “Im Vertrag eingetragen”.
Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Das Recht auf fristlose Kündigung aus wichtigem
Grund bleibt unberührt.
Empfehlungen / Kunden werben Kunden
Für jede Empfehlung werden Sie belohnt!
1. Grafik arbeiten wie Logo, Flyer, Plakate ect. werden Sie mit 5% belohnt max. 100 CHF.-
2. Startup – Webdesign / Onlineshop werden Sie mit max 260.00 CHF.- belohnt!
Es ist nur das web Packet ohne Extras & Zubehör gemeint.
StartUp 40 CHF – Landingpage 20 CHF – Basic 40 CHF – Professional 80 CHF – Premium 120 CHF – King 260 CHF
3. Applikation werden Sie mit 6% belohnt max 200 CHF.-
4. Online Marketing werden Sie mit 8% belohnt max 499 CHF.- a 3 Monate
Nur das Marketing Packet ohne Extras!
“ABO Basic, Light, Pro & King” Beispiel: ABO King = 1249 CHF Monat * 3 Monat min. Laufzeit = 3’747 CHF = 8% Belohnung = 299.76 CHF ist = 300.00 CHF” Dieses Beispiel ist nur auf 3 Monate bei 6 oder 12 Monate werden natürlich alle Monate berücksichtigt
Natürlich können Sie auch als Gegenleistung einen Spezial Preis bekommen bei einem neuem Projekt.
Zahlungen werden nicht BAR ausbezahlt nur per Überweisung